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Empfehlung an die Phoenix-Investoren
Einer der grössten Phoenix Anleger hat am 28. November 2008 ein wichtiges Urteil gegen den Insolvenzverwalter erstritten: den Anlegern steht dem Grunde nach ein Aussonderungsrecht an den eingezahlten Kundengeldern zu und der sofortigen Auszahlung dieser auf separaten „Treuhandkonten“ verwahrten Kundengeldern steht demzufolge grundsätzlich nichts im Wege.

Der Insolvenzverwalter ist zwar in Berufung gegangen, die nächsten Instanzen werden jedoch vermutlich das Urteil bestätigen, schliesslich ist auch Schmitt’s eigener Gutachter (Prof. Bork) der Ansicht, dass Aussonderungsrechte bestehen und die Treuhandgelder nicht in die Masse einbezogen werden dürfen.

 
Wir empfehlen allen Anlegern, nach Rücksprache mit ihrem Anwalt, den Insolvenzverwalter Schmitt aufzufordern, den auf sie entfallenden Anteil an den Treuhandgeldern/Aussonderungsrechten umgehend auszuzahlen. Wenn der Insolvenzverwalter dieser Aufforderung nicht nachkommt, empfehlen wir die gerichtliche Klärung.