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15. Mai 2009: BGH Urteil zu Kickbacks an Banken, Haftung der Banken ausgeweitet
Der BGH hat (Az. XI ZR 586/07) die Haftung von Banken für verdeckte und dem Kunden nicht mitgeteilte Rückvergütungen, sogenannte „Kickbacks“, ausgeweitet. Auch ohne dass der Kunde der Bank Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweist, wird bei Vorliegen von verdeckten Provisionen zugunsten des Kunden davon ausgegangen, dass er die Anlage in Kenntnis der Provisionen nicht getätigt hätte.