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Aufsicht
Aufsicht der Phoenix

 

BaFin

Phoenix erhält die Genehmigung/Lizenz des BaKred im Jahr 1998

Bis auf die letzten 2 bis 3 Monate hatte Phoenix nie die vorgeschriebenen 2 Geschäftsleiter mit KWG-Lizenz

In ihrem Geschäftsbereich „Handelbare Optionen“ verlangte Phoenix sittenwidrig hohe Gebühren von über 50%

Es gab viele Gerichtsprozesse mit geschädigten Kunden, viele Reklamationen

Es gab viele Warnungen in der Presse, Phoenix stand auf der schwarzen Liste einiger Anlegerschutzinstitutionen

Untersagung des „Treuhandmodells“ der Phoenix durch das BaKred im Jahr 2000, BVerwG bestätigt die Untersagung in 2002, bis zum bitteren Ende in 2005 wird die Verfügung nicht umgesetzt.

Es gab keine nachhaltige Untersuchung mit der richtigen Fragestellung: „Ist das Geld auch wirklich vorhanden?“ (Ein Anruf bei MAN - gegebenenfalls über die englische Aufsichtsbehörde FSA - hätte genügt)



EdW

Die EdW ist eine miserable Konstruktion des Gesetzgebers (vermutlich verfassungswidrig, vermutlich Verstoss gegen EU-Recht, nicht lebensfähig, unterkapitalisiert….). Das nicht lebensfähige Konstrukt „EdW“ wurde auf Wunsch der Banken gegen alle Warnungen kreiiert

Es erfolgte keine nennenswerte eigene Überwachung der Phoenix als grösstem Einzelrisiko der EdW

Nach Eintritt des Schadens meldet die EdW ca. 800 Millionen Euro zur Insolvenztabelle an (obwohl sie da noch gar keinen Cent bezahlt hatte, und bis heute kein Geld hat, um den Schaden zu regulieren)

Die Verwaltungskosten fressen bei der EdW einen grossen Teil der Einnahmen aus Gebühren der Zwangsmitglieder auf

KfW rechnet für Mitarbeiter, die sie an die EdW ausleiht, Tagessätze von über 1.000 Euro ab.

Fast alle Anleger warten heute - nach über drei Jahren - immer noch vergeblich auf die Zahlungen der EdW.