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Aktuelle Nachrichten
Griechenland

Wenn die Griechen mit dem linksradikalen Parteiführer Tsipras der Ansicht sind, "dass ein Volk, das alles verloren hat, nicht erpresst werden kann", sollten die Griechen bald merken, dass sie noch lange nicht alles verloren haben und noch deutlich mehr verlieren können und werden.

 

Die Griechen erpressen im übrigen die Euroländer, nicht umgekehrt.

 

Leider haben unsere Euro-Bürokraten den Schuldenberg der Griechen so hoch werden lassen, dass sie – wie unsere lieben ‚“Too-Big-To-Fail“-Banken auch – ein grosses Erpressungspotential haben.

 
18. Mai

1190 Kaiser Friedrich I Barbarossa besiegt im Dritten Kreuzzug in der Schlacht bei Iconicum die Rum-Seldschuken

1291 Endgültiges Scheitern der Kreuzzüge, die letzte Kreuzfahrerbastion Akkon fällt in die Hände der Mamelucken

1337 Beatrice de Bourbon wird Königin von Böhmen

1565 eine osmanische Flotte beginnt mit der Belagerung von Malta

1595 Friede von Teusina (Schweden Russland)

1792 Russland marschiert in Polen-Litauen ein

1848 Frankfurter Nationalversammlung tritt erstmalig in der Paulskirche zusammen

1980 Gwangju Massaker in Südkorea

1980 Ausbruch des Vulkans Mount St. Helens

2012 Bernd Vorbeck fällt weiter mit Fonds auf, die an ihren historischen Tiefstkursen herumdümpeln. Bernd Vorbeck ist im Hauptberuf Geschäftsleiter der Universal-Investment-GmbH, ansonsten auch BVI-Vorstandsmitglied. Die sonstigen Verantwortlichen der Universal Investment Gesellschaft mit beschränkter Haftung heissen Oliver Harth, Markus Neubauer und Jochen Neynaber.

18. Mai

1190 Kaiser Friedrich I Barbarossa besiegt im Dritten Kreuzzug in der
Schlacht bei Iconicum die Rum-Seldschuken

1291 Endgültiges Scheitern der Kreuzzüge, die letzte Kreuzfahrerbastion
Akkon fällt in die Hände der Mamelucken

1337 Beatrice de Bourbon wird Königin von Böhmen

1565 eine osmanische Flotte beginnt mit der Belagerung von Malta

1595 Friede von Teusina (Schweden Russland)

1792 Russland marschiert in Polen-Litauen ein

1848 Frankfurter Nationalversammlung tritt erstmalig in der Paulskirche
zusammen

1980 Gwangju Massaker in Südkorea

1980 Ausbruch des Vulkans Mount St. Helens

2012 Bernd Vorbeck fällt weiter mit Fonds auf, die an ihren historischen
Tiefstkursen herumdümpeln. Bernd Vorbeck ist im Hauptberuf Geschäftsleiter
der Universal-Investment-GmbH, ansonsten auch BVI-Vorstandsmitglied. Die
sonstigen Verantwortlichen der Universal Investment Gesellschaft mit
beschränkter Haftung heissen Oliver Harth, Markus Neubauer und Jochen
Neynaber.
 
17. Mai

1101 Kreuzfahrerheer unter Balduin erobert in Palästina die Stadt Cäsarea

1102 Schlacht bei Ramly, König Balduin entkommt

1648 Schlacht bei Zusmarshausen (Bayern), letzte grosse Schlacht des 30-jährigen Krieges (Frankreich + Schweden besiegen kaiserliches und bayerisches Heer)

 

 
Finanzielle Geiselhaft der Staaten

Wer hat’s erfunden? Die Bankster

 
Churning (Definition)

 

Churning nennt man im Finanz- bzw. Börsenbereich das durch das Interesse der Kunden nicht gerechtfertigte häufige Umschlagen des Anlagekontos, durch das der Broker, Verwalter oder Vermittler oder alle drei gemeinsam sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen. Auf deutsch bedeutet Churning „Gebührenschinderei“ oder „Spesenreiterei“.

 

Der Tatbestand des Churning lässt sich zunächst in einen objektiven und in einen subjektiven Tatbestand aufteilen.

 

Der objektive Tatbestand bei Churning setzt voraus, dass eine exzessive Anzahl von Geschäften in dem Depot unter Berücksichtigung der Anlageziele und der Anlageerfahrung des Kunden sowie der vereinbarten Strategie vorliegt, ebenso eine Kontrolle des Kontos durch den Anlageberater.

 

Bezüglich des subjektiven Tatbestandes bei Churning ist auszuführen, dass der Anlageberater schon dann vorsätzlich handelt, wenn er weiss, bzw. es billigt und in Kauf nimmt, die Interessen des Anlegers zu verletzen. Das bedeutet, dass Churning nicht voraussetzt, dass der Anleger per Saldo einen Verlust macht. Auch wenn ein Gewinn aufgrund exzessiver bzw. unverhältnismässiger Spesen geringer ausfällt, liegt eine Schädigung des Kunden vor und es kann insofern auch Churning vorliegen.

 

Im Rahmen des objektiven Churning-Tatbestandes, des sogenannten „Overtradings“ eines Kontos, ist zunächst zu untersuchen, wie hoch die angefallenen Kosten im Verhältnis zum eingesetzten Kapital sind, unter Kosten sind Gebühren, mark-ups und Sollzinsen zu verstehen.

 

Eine weitere entscheidende Frage bei Churning ist, um wieviel Prozent sich das eingesetzte Kapital hätte vermehren müssen, um nach Abzug der Kosten einen Gewinn vorweisen zu können (to merely brake even) und wie hoch alsdann dieser Prozentsatz für die durchschnittliche Anlage in dem Konto aussieht.

 

Auch wenn der Anleger aufgrund der Höhe der Spesen im Rahmen der verfolgten Anlagestrategie keine realistische Chance hat, eine positive Rendite zu erzielen, sind diese Spesen als exzessiv und unangemessen anzusehen. Eine solche Disparität zwischen Chancen und Risiken ist sittenwidrig.

 

Eine mit-entscheidende Frage ist, wie oft das Konto umgeschlagen wurde.

 

Exzessives Handeln (Churning) wurde von Gerichten bei Termingeschäften bejaht, wenn z.B. das gesamte Konto 11 (elf) mal im Jahr umgeschlagen wird. Die Beurteilung muss jedoch immer im Einzelfall erfolgen. Es gibt Strategien, die auch eine deutlich höhere Umschlagshäufigkeit als 11 rechtfertigen können – diese Strategien müssen aber – nach Spesen! – eine positive Rendite des Anlegers plausibel erwarten lassen. Es gibt zum Beispiel sehr erfolgreiche Aktienhandelsstrategien, bei denen das Portfolio durchschnittlich pro Jahr 40 Mal umgeschlagen wird, der Anleger nach Spesen aber schöne Gewinne macht und das Risiko, die Volatilität, auch noch kleiner ist, als bei einer reinen Buy-and-Hold-Strategie.

 

Bei bestimmten Strategien ist aber „Churning“ bzw. „exzessives Handeln gegen die Interessen des Anlegers“ schon bei weitaus geringeren Umsätzen als 11 anzunehmen. Bei einem benchmarkneutral verwalteten Portfolio (z.B. Indexfonds) zum Beispiel ist schon bei einer PTR von 1 (eins) von exzessivem Handel auszugehen.

Denn ein Handel muss und darf in solchen Portfolios nur erfolgen, wenn sich die zugrundeliegende Benchmark ändert oder bei Volumenszu- oder –abflüssen im Portfolio.

 

Bei einem normalen Aktiendepot eines Privatkunden wird es in der Regel bedenklich, wenn die Umschichtungshäufigkeit grösser als 2 ist. Die Umschichtungshäufigkeit muss in diesem Fall durch bestimmte Strategien gerechtfertigt werden, die eine höhere Aktivität rechtfertigen bzw. bedingen. Bei Verfolgung aktiver Handelsstrategien müssen die prozentual pro Trade anfallenden Gebühren im Gegenzug deutlich geringer sein als normale Handelsgebühren, damit die Gesamtspesenbelastung in einem vertretbaren Rahmen bleibt.

 

Allein die Tatsache, dass ein Konto für einen Anlageberater ein „Gebührencoup“ war, bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass es auch „gechurned“ wurde.

 

Entscheidend kommt es auch darauf an, dass der Anlageberater das Konto direkt oder indirekt „kontrolliert“ hat.

Churning war auch das traditionelle Geschäft der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, bevor der Phoenix-Eigentümer Dieter Breitkreuz dazu überging, beim Phoenix Managed Account das Geld gleich zu veruntreuen und nicht erst mühevoll durch „Churning“ in die eigene Tasche zu transferieren.

Unseriöse Umschichtungen und überhöhte Transaktionskosten kommen auch bei Investmentfonds und Banken vor.

PDF Churning

 
Wie kommt man zu einer Luxusvilla in München?

 

Christine Herta Schmidt ist im Münchener Prominentenviertel Bogenhausen angekommen und dort sogar in einer der Spitzenimmobilien: der ehemaligen Villa von Thomas Haffa im Herzogpark in der Pienzenauerstrasse mit ca. 1000 Quadratmeter Wohnfläche. Früher gehörte die Immobilie dem bekannten Unternehmer Leo Kirch.

 

Frau Christine Herta Schmidt war Geschäftsführerin der Avanta Beteiligungs GmbH, Frankfurt, als diese eine Berliner Schrottimmobilie über ein Fondsmodell katastrophal überteuert an Anleger verkaufte und die Gesellschaft daran in kürzester Zeit einen tollen Gewinn machte. Die meisten der geschädigten Anleger wohnen heute deutlich schlechter als Frau Schmidt.

 

Nach unseren Ermittlungen gab es bei deutschen geschlossenen Immobilienfonds (und sehr viele davon waren hochgradig unseriös) nie eine grössere Überteuerung: der Verkaufspreis bei der Avanta GmbH belief sich in etwa auf das Vierfache des echten Wertes der Immobilie.

 

Die „weichen Kosten“ bei dem Fonds waren ungefähr so hoch wie der echte Wert der Immobilie.

Ein Grossteil der für die Sanierung vorgesehenen Mittel wurde veruntreut.

Die Fondsanteile wurden über unseriöse Vermittler überwiegend mit hohen vereinbarten Kick-Back-Zahlungen an den Mann gebracht.

Baurechnungen wurden gefälscht und auch die Bauabnahmeberichte. Einer der betrügerischen „Kick-Back-Anleger“ kaufte mehrere Einheiten unter Verwendung eines falschen Namens.

 

Diverse Juristen leisteten „kreative Beiträge“, damit das schmutzige Geschäft „erfolgreich“ im Sinne der Initiatoren durchgezogen werden konnte.

 

Ob die Diplom-Betriebswirtin Christine Herta Schmidt, Jahrgang 1960, damals noch in Aschaffenburg wohnhaft, von alldem wusste, wissen wir nicht, auf jeden Fall war sie damals die alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft.

 

Indirekter Mitgesellschafter der Avanta Beteiligungs GmbH war zur fraglichen Zeit der Rechtsanwalt Dr. Joachim Bernd Rombach aus Karlsruhe.

 

PDFs

Handelsregisterauszug Avanta

Berlin Prospekt Cohiba

Basisdaten

Handelsregisterauszug RM Vermögens- und Verwaltungsges. mbH

Faktenzusammenstellung 2010

Gefälschter Pass

Gefälschte Baurechnung Schmitt

Gefälschte Baurechnung Sommer

Provisionsrechnung H.

Zwangsversteigerungsgutachten

Flächenberechnungen

Unterschriftsbeglaubigungen

Schreiben Stadt Linden

Geplatzter Kick-Back-Scheck

Kick-Back-Anzeige

Deutsche Hyp an Prof.

Deutsche Hyp an Prof. 2

Zielinski

 

 

 
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